Landgericht verbietet Link auf Kopiersoftware-Hersteller
Das Landgericht entschied, dass der Link auf die Herstellerseite entfernt werden muss. Konkret wurde heise.de in dem Urteil verboten "den Bezug der Software 'AnyDVD' durch das Setzen eines Hyperlinks auf einen Internetauftritt der Herstellerfirma, auf dem diese Software zum Download angeboten wird, zu ermöglichen".
Dies ist jedoch dennoch ein Teilerfolg für heise.de und das ganze Internet, denn das Gericht kam der Forderung der Musikindustrie für ein generelles Verbot ("zu beschreiben, dass mit Hilfe einer bestimmten, namentlich und nach ihrer Bezugsquelle benannten Software bestimmte, namentlich benannte Kopierschutzsysteme umgangen werden können und/oder Werbung für den Verkauf von Mitteln von Kopierschutzsystemen zu betreiben durch die Wiedergabe von Werbeaussagen von Dritten, insbesondere den Hersteller solcher Umgehungsmittel") nicht nach.
Auch den Anschuldigungen der Musikindustrie, der Artikel würde "versteckte Werbung" sein und sei gar eine "Anleitung und Hilfestellung für illegale Handlungen", folgte das Gericht nicht. Beide Seiten tragen nun die eigenen Kosten für das Verfahren.
Quelle: heise
Danke an unseren treuen Leser und Newseinsender swissboy für diesen Hinweis!
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