eBay wurde wegen Werbe-Slogan verklagt

Internet & Webdienste Das Landgericht Hamburg gab einem Unternehmensberater Recht, der eine Klage an eBay gestellt hatte. Das Internet-Auktionshaus ist nun nicht mehr berechtigt, den Werbe-Slogan 3...2...1...meins! ohne Einschränkungen zu nutzen, dazu gehören zum Beispiel die Warenbereiche PC-Spiele und Spielzeug. Schon vor einiger Zeit reservierte sich der Unternehmensberater den Slogan. Einem Bericht der Tageszeitung Die Welt zu Folge könnte sich die Entscheidung des Richters auf das Auktionshaus negativ auswirken, denn theoretisch gesehen können in Zukunft Produkte mit diesem Werbe-Spruch angepriesen werden, auch, wenn sie in keiner Verbindung mit eBay stehen.

Ein Pressesprecher von eBay aber ist der Ansicht, dass die von Die Welt aufgestellten Theorien nicht in die Realität übergehen werden und daher keinerlei Gefahr auf eine mögliche Verwechslungsgefahr zwischen eBay und einem Drittanbieter bestehe. Komisch allerdings ist, dass sich der Unternehmensberater nicht schon früher zu Wort gemeldet hat, denn eine derartige Werbung wird von eBay bereits seit Oktober 2003 betrieben.
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