Geldautomaten von neuen GEZ-Gebühren betroffen

Am 1. Januar 2007 wird das neue Rundfunkgebühren- gesetz in Kraft treten. Ab diesem Tag wird für internetfähige Handys und Computer eine Gebühr fällig, die der eines Radios entspricht, sofern noch kein anderes Gerät im Haushalt angemeldet ist. Auch die über 50.000 Geldautomaten in Deutschland sind davon betroffen, denn sie stehen über das Internet in Verbindung mit der dazugehörigen Bank. Damit werden sie als internetfähiger Rechner gezählt, obwohl niemand auf die Idee kommen würde, damit Radio zu hören oder fernzusehen.

Ob diese finanzielle Mehrbelastung an die Kunden der Banken weitergegeben wird, ist noch nicht klar. An diesem Beispiel kann man sehr gut erkennen, wie unausgereift die Pläne der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten sind, denn diese Art der Gebührenerhebung liegt fernab der Realität.
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