Deutsche Telekom darf Einwahldaten nicht speichern
Der Kläger Holger Voss konnte erreichen, dass die Beschwerde der Deutschen Telekom zurückgewiesen wurde, weil die Richter den Streitwert für wesentlich niedriger hielten, als von dem Internet-Provider angegeben. Statt eines Streitwerts von 40000 Euro, dem doppelten des gesetzlichen Mindeswerts, schätzte das Gericht den Streitwert auf lediglich 3000 Euro.
Voss war vor einigen Jahren wegen seiner Äusserungen in einer Diskussion in den Foren des Heise-Magazins Telepolis angeklagt worden. Er gewann das Verfahren und machte nun Ansprüche gegen die Telekom geltend, da diese seine Einwahldaten unter Missachtung geltenden Gesetzes gespeichert hatte. Letztenendes wurden die Daten an die Staatsanwaltschaft herausgegeben, was zu der Anklage von Voss führte.
Der Angeklagte argumentierte stets, dass eine Speicherung seiner Verbindungsdaten unnötig sei, da er einen Pauschalvertrag (Flatrate) geschlossen hatte. Er konnte damit in allen Instanzen gegen die Telekom gewinnen. Nachdem man am Landgericht bereits zu seinen Gunsten entschieden hatte, wurde auch die Berufung der Deutschen Telekom abgewiesen. Nun ist der Provider auch in letzter Instanz unterlegen.
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