DoS-Angriffe ab Juni 2007 in Schweden eine Straftat

Internet & Webdienste Wer nach dem 1. Juni 2007 einen so genannten Denial-of-Service-Angriff (DoS) auf eine schwedische Webseite ausübt, muss mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Sogar die Vorbereitung eines Angriffs wird mit dem neuen Gesetz strafbar, dass die Regierung jetzt verabschiedet hat. Damit reagiert man auf Vorfälle aus dem letzten Jahr, bei denen die Webseiten der Regierung und der Polizei angegriffen wurden. Es wurde vermutet, dass diese Attacken im Zusammenhang mit der Beschlagnahmung des BitTorrent-Trackers ThePirateBay.org stehen. Allerdings fehlte bisher die rechtliche Grundlage, um gegen die Drahtzieher dieser Angriffe vorzugehen.

Nachdem die Polizei Ende 2004 die Torrent-Suchmaschine SuprNova.org aus dem Verkehr zog, wurde ThePirateBay.org zum primären Anlaufpunkt für Internet-Surfer auf der Suche nach Torrent-Downloads. Allerdings ging die schwedische Polizei Ende Mai 2006 gegen die Betreiber vor und beschlagnahmte die Server. Die DoS-Angriffe auf die schwedischen Webseiten werden deshalb als Rache betrachtet.
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