Urheberrecht: Viacom beansprucht Rechte Dritter
Doch auch Viacom selbst scheint nicht wirklich verantwortungsvoll mit den Urheberrechten anderer umzugehen. So hatte der Hobby-Filmemacher Christopher Knight aus dem US-Bundesstaat North Carolina bei YouTube ein witziges Werbevideo eingestellt, mit dem er in ein öffentliches Gremium gewählt werden wollte.
Bei der Viacom-Tochter VH1 fand man das Video anscheinend so lustig, dass man es ohne Erlaubnis in der Sendung "Web Junk 2.0" ausstrahlte. Diese Tatsache freute Knight so sehr, dass er den Ausschnitt aus der Fernsehsendung, in dem sein Video zu sehen ist, bei YouTube eingestellt hat.
Der Medienkonzern reagierte daraufhin mit einer Abmahnung gegen Knight und veranlasste, dass das entsprechende Video von der Plattform entfernt werden soll.
In einer Stellungnahme erklärte Viacom anschließend, dass der Mittschnitt Knights unzulässig sei, da er einen längeren Teil der Sendung zeige. Kurze Videoausschnitte seien hingegen erlaubt. Viacom selbst zeigte jedoch auch das gesamte Video von Knight in der eigenen Sendung.
Bei der Viacom-Tochter VH1 fand man das Video anscheinend so lustig, dass man es ohne Erlaubnis in der Sendung "Web Junk 2.0" ausstrahlte. Diese Tatsache freute Knight so sehr, dass er den Ausschnitt aus der Fernsehsendung, in dem sein Video zu sehen ist, bei YouTube eingestellt hat.
Der Medienkonzern reagierte daraufhin mit einer Abmahnung gegen Knight und veranlasste, dass das entsprechende Video von der Plattform entfernt werden soll.
In einer Stellungnahme erklärte Viacom anschließend, dass der Mittschnitt Knights unzulässig sei, da er einen längeren Teil der Sendung zeige. Kurze Videoausschnitte seien hingegen erlaubt. Viacom selbst zeigte jedoch auch das gesamte Video von Knight in der eigenen Sendung.
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