Vorratsdaten ohne Umwege für die Musikindustrie?
Bisher mussten Internet-Provider nur zu hoheitlichen Zwecken eine Auskunft über die gespeicherten Kundendaten geben, beispielsweise im Falle der Ermittlung der Staatsanwaltschaft. Die Länder drängen nun darauf, dass auch die Rechteinhaber, also die Film- und Musikindustrie, ein Auskunftsrecht erhalten. Die Staatsanwaltschaft müsste nicht mehr eingeschaltet werden.
Die Rechteinhaber würden damit schnell und unkompliziert an die Daten von Tauschbörsennutzern kommen - eine Klagewelle wäre die Folge. Bisher musste vor der Erteilung der Auskunft eine Strafanzeige gestellt werden. Oftmals wurden diese von den Staatsanwaltschaften als Bagetelldelikte angesehen - die Verfahren wurden eingestellt.
Durch die neue Regelung will man vor allem die Staatsanwaltschaften entlasten. Außerdem will man die große Zahl von Rechtsverletzern nicht unnötiger Weise kriminalisieren. Ob die Länder mit dieser Forderung Erfolg haben werden, wird sich am kommenden Freitag zeigen.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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