Urteil: Aktuelle Abmahnwellen teilweise rechtswidrig
So berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass vor allem die Herausgabe der Ermittlungsdaten durch die Staatsanwaltschaften kritisiert wurde. Die Tageszeitung berichtet über einen konkreten Fall der Anwaltskanzlei Rasch, die diverse Plattenlabels vertritt. Sie hatten durch einen Zahlendreher in der IP-Adresse den Falschen abgemahnt.
Dem Mann wurde vorgeworfen, in einer Tauschbörse Musikdatei herunter- bzw. hochgeladen zu haben. Das stritt er ab, beweisen konnte er es aber nicht. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein - der Abgemahnte forderte die Kanzlei Rasch auf, seine Anwaltskosten zu übernehmen. Da sie das nicht tat, landete der Fall vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona.
Der zuständige Richter Kay Schulz stellte dann am 11. Dezember fest, dass die Anwaltskanzlei ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat, denn die von der Staatsanwaltschaft übermittelten Daten wurden nicht überprüft. Die Anwaltskosten muss also Rasch tragen.
Auch das Abmahnschreiben, was an den Beschuldigten geschickt wurde, soll rechtswidrig gewesen sein, da es standardisiert war. Damit verletzten die Anwälte das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft hat sich ebenfalls nicht korrekt verhalten, da durch die Weitergabe der Ermittlungsdaten gegen die Strafprozessordnung verstoßen wurde.
Letzteres könnte in der Zukunft weitreichende Folgen haben. Die für die Ermittlung der Identität eines Tauschbörsennutzers erfoderlichen Staatsanwälte werden wohl nicht mehr so freigiebig mit der Herausgabe der Daten sein. Bisher ist das Urteil aber noch nicht rechtskräftig.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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