Filmindustrie weist auf schärferes Urheberrecht hin
Dabei erklären sie, dass fortan nicht nur die Kopie einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Kopie" unrechtmäßig ist, sondern auch das unrechtmäßige zum Download anbieten entsprechender Werke. Somit dürfen also auch Kopien legal erworbener Film-DVDs nicht digitalisiert und ins Internet gestellt werden.
"Wir begrüßen das neue Urheberrecht und die darin enthaltenen schärferen Bestimmungen zur Nutzung von Tauschbörsen", so Jan Oesterlin, Geschäftsführer der ZKM. "Illegales Kopieren und Downloaden von Filmen schadet unserer Gesellschaft nicht nur finanziell, sondern auch kulturell."
Um auf Nummer sicher zu gehen, raten ZKM und GVU den Nutzern, Internetseiten mit Filmdownload-Angebot zu meiden, sofern diese kein vollständiges Impressum haben. Auch bei Seiten die Begriffe wie "Pirat", "Warez" oder "Esel" in ihrem Namen tragen sei "äußerste Vorsicht" geboten, heißt es.
Für die Zukunft kündigten ZKM und GVU an, auch bei den noch immer sehr beliebten Tauschbörsen härter durchgreifen zu wollen. Nutzervertreter fürchten jedoch, dass durch die Verschärfung des Urheberrechts Personen auch zu Unrecht mit Strafen belegt werden könnten.
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