Google gewinnt Prozess gegen URL-Nachmacher

Wirtschaft & Firmen Ähnlich wie beim Rechtsstreit im April, wo Google gegen den Online-Shop Froogles mit Erfolg vorgegangen war, konnte der Suchmaschinenbetreiber das Gericht nun erneut überzeugen und gewann den Prozess gegen einen Domaininhaber, der vier Domains lediglich anmeldete, um vom Besucherzuwachs Googles zu profitieren. Die Adressen Googkle.com, Ghoogle.com, Gfoogle.com und Gooigle.com, die von einem Russen namens Sergey Gridasov im Dezember 2000 und Januar 2001 über den deutschen Provider Computer Services Langenbach registriert wurden, sind bereits gesperrt worden. Hinzu kam, dass der russische Inhaber nicht auf eine Kontaktaufnahme reagierte.

Sergey Gridasov nutzte die Domains vorwiegend als Weiterleitung und führte so ahnungslose Anwender, die sich beim Eingeben der Google-URL versehentlich vertippt hatten, zu Internet-Seiten, die Trojanische Pferde, Viren und Spyware mittels unseriösen Scripten oder Downloads auf Rechnern installierten. Der Äußerung des Richters Paul Dorf zu Folge heißt es, dass nicht nur Google, sondern auch alle anderen Firmen ein Recht darauf hätten, derartige Domains deregistrieren zu lassen.

Quelle: News-Einsendung - swissboy
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