Behörden sind gegen Nazi-Videos meistens machtlos
Laut dem Justiziar der staatlichen Webseite jugendschutz.net ist dieses Problem bekannt. Zwar müssen Webseiten mit volksverhetzender und verfassungswidriger Propaganda laut dem Telemediengesetzt sofort vom Netz genommen werden, doch spätestens mit der deutschen Grenze endet diese Pflicht. Im Fall von YouTube zeigt das Telemediengesetz also keine Wirkung.
"Bei unserer letzten Überprüfung hatte der Betreiber erst ein Drittel der kritisierten Filme gelöscht", erklärte Thomas Günter, Justiziar bei jugendschutz.net. Ob es sich dabei um eine Reaktion auf die Beschwerden handelt, wissen die Jugendschützer nicht, denn von YouTube erhalten sie keinerlei Feedback.
Die Stellungnahme vom deutschen Google-Sprecher Kay Oberbeck: "YouTube ist ein amerikanisches Unternehmen. Aber wir arbeiten mit den staatlichen Behörden in Deutschland zusammen." So werden immerhin die IP-Adressen der Nutzer herausgegeben, die ein nicht gestattetes Video hochgeladen haben.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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