Google: IP ohne Gerichtsbeschluss weitergegeben?
Daraufhin wurde er von den Betroffenen verklagt, allerdings war seine Identität nicht bekannt. Man forderte ihn über seinen Blog auf, vor dem Gericht zur Verhandlung zu erscheinen oder anonym zu bleiben, dafür aber zu widersprechen und Gegenklage einzureichen. Der Beschuldigte reagierte nicht, woraufhin die Klagenden Google kontaktierten, um seine IP-Adresse in Erfahrung zu bringen.
Der Suchmaschinenbetreiber reagierte und gab seine IP-Adresse preis, woraufhin man die Identität des anonymen Bloggers über seinen Provider feststellen konnte. Google wird nun von Kritikern vorgeworfen, ohne Gerichtsbeschluss gehandelt zu haben. Das Unternehmen streitet dies aber ab und betont, dass man die IP-Adresse erst weitergegeben hat, als die gerichtliche Anordnung vorlag.
Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten gilt die Diffarmierung in Israel nicht nur als Vergehen, sondern kann ab einem gewissen Grad als Verbrechen betrachtet werden. Da er den Politikern unter anderem Kontakte zur Unterwelt nachgesagt hat, traf dies in diesem Fall zu.
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