Google: PageRank-Klage wurde zurückgewiesen
Der PageRank gibt an, wie bedeutend eine Webseite ist bzw. wie interessant sie für die meisten Internet-User sein dürfte. Der Richter Jeremy Fogel wies alle neun Punkte der Anklage zurück. In der Urteilsbegründung heißt es, dass Kinderstart die Vorwürfe nicht beweisen konnte.
Doch der Richter hat ein Hintertürchen für eine neue Klage gelassen. Demnach müsste Kinderstart die Klageschrift neu formulieren und könnte dann erneut vor Gericht ziehen. Laut dem Unternehmen sei man trotz des negativen Ausgangs mit dem Urteil zufrieden, da man die Möglichkeit hat, erneut zu klagen. Diese Möglichkeit soll demnächst auch ausgenutzt werden, dann aber mit Unterstützung. Kinderstart.com sucht Partner für eine Sammelklage.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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