Vista: Microsoft erklärt neue Lizenzbestimmungen
Nun haben die Redmonder gegenüber den Kollegen von TechWeb Stellung bezogen und eine Reihe von Fragen zu dem umstrittenen Thema beanwortet. Offenbar ist die Aufregung im Internet eher auf Spekulationen und die schwammigen Angaben in der EULA zurückzuführen, als auf handfeste Fakten.
TechWeb wollte von Microsoft zunächst wissen, was passiert, wenn jemand ein Hardware-Upgrade durchführt, bei dem zum Beispiel eine neue Grafikkarte oder ein schnellerer Prozessor verbaut wird. Zählt die Aktion als Übertragung der Lizenz auf einen anderen Computer?
Microsoft antwortete mit dem üblichen Ton eines Mitarbeiters der Public Relations Abteilung. Die Hardware-Toleranz der Produktaktivierung von Windows Vista soll verbessert worden sein, was dazu führt, dass der Prozess gegenüber Windows XP flexibler ist. Dies soll den Kunden entgegenkommen und entspricht dabei deren Wünschen, so der Sprecher.
Wenn Hardare-Komponenten getauscht werden, vergleicht die Produktaktivierung die bei der ersten Aktivierung gesammelten Daten mit den Änderungen, hieß es weiter. Dabei kommt ein Algorithmus zum Einsatz, der feststellen soll, ob die Software auf dem gleichen Computer installiert ist, wie zuvor. Sollten "substanzielle" Änderungen an der Konfiguration vorgenommen, schlägt die Aktivierung fehl.
In diesem Fall kann der Nutzer die einmalige Übertragung der Lizenz auf ein neues System durchführen, die ihm in der EULA zugebilligt wird. Darin heisst es, "der erste Nutzer der Software" dürfe "die Lizenz ein Mal auf ein anderes Gerät übertragen". Dabei bezieht man sich offenbar auf einen Computer als Ganzes, denn die zweite Möglichkeit der Reaktivierung bleibt wie bei XP bestehen. Der Kunde muss eine Hotline von Microsoft anrufen und beschreiben, welche Änderungen vorgenommen wurden. In fast jedem Fall erhält man auf diesem Weg ohne Probleme einen Freischaltcode, der Windows wieder aktiviert.
Weiterhin versuchte man bei TechWeb zu erfahren, ob die Hardware-Änderungen in jedem Fall eine Reaktivierung erforderlich machen, bei der zunächst ein Hotline-Anruf fällig wird. Microsoft antwortete, dass der Prozess dem entspricht, was von Windows XP bekannt is, und bestätigte damit seine vorherigen Aussagen.
Als letztes wurde die Frage nach der Formulierungen in den Lizenzbestimmungen gestellt, die nicht zu allen Punkten eindeutige Angaben machen. Der Sprecher ließ daraufhin verlauten, dass man nicht vorhabe, Änderungen vorzunehmen. Mögliche Gründe oder Details wollte er nicht mitteilen. Damit dürfte langsam klar werden, dass die Bestimmungen in einigen Fällen falsch verstanden worden sein dürften. Trotzdem wird sich wohl erst mit der Markteinführung zeigen, ob sich gegenüber Windows XP doch etwas geändert hat.
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