Gesetz: Rechteinhaber dürfen IP-Adressen ermitteln
"In der Praxis wird das neue Gesetz keine Auswirkungen haben", stellt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke fest. "Auskunft müssen Provider erst nach einem richterlichen Beschluss erteilen. Und der wird nur erlassen, wenn Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß stattgefunden haben. Gerade das ist bei den Tauschbörsen aber normalerweise nicht der Fall. Hier findet der Tausch von Kinderzimmer zu Kinderzimmer statt", erklärt Solmecke, der über 1000 Mandanten gegen die Rechteindustrie vertritt.
Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesichert wurden, müssen überhaupt nicht herausgegeben werden. Bis ein richterlicher Beschluss in der Welt ist, sind gespeicherte Daten ohnehin meist schon gelöscht worden. Weitere Hürden: Pro Auskunft muss die Rechteindustrie künftig 200,00 Euro Gerichtskosten berappen. Bei der Anzahl an derzeit verschickten Abmahnungen müsste die Musikindustrie erst einmal mehrere Millionen Euro zahlen, bevor Sie an die Adressen der Filesharer kommt.
Bislang war die Auskunft für die Musikindustrie kostenlos. Zu allem Übel kündigen nun schon die ersten Staatsanwälte an, dass sie der Musikindustrie die Auskunftsermittlung über das Strafverfahren versagen wollen, sofern es einen zivilrechtlichen Anspruch gibt (wir berichteten).
Ohnehin haben sich die Gerichte und Staatsanwälte eigene Lösungen für die Massenabmahnungen gesucht: Das Landgericht Hamburg erkennt Beweise nicht mehr an, die Staatsanwaltschaft Saarbrücken verweigert die Herausgabe von Akten und in Wuppertal ermitteln die Staatsanwälte erst gar nicht, wenn die Musikindustrie kleinere Urheberrechtsverstöße anzeigt. "Anders als von einigen Politikern behauptet, wird der neue Auskunftsanspruch der Musikindustrie nichts nützen. Im Gegenteil, ihre Position könnte sich dadurch noch verschlechtern."
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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