DSL: Sonderkündigungsrecht bei Verzögerung
Sollte in dieser zeitlichen Frist nichts geschehen, ist der Kunde berechtigt, Verzicht zu leisten und die Klauseln im Vertrag als inzwischen ungültig zu erweisen. Diese Regelung soll verhindern, dass Bereitsteller nicht nur für ihre Anschlüsse werben, sondern jene dann auch verlässlich und schnell dem Interessenten zur Verfügung stellen. Besonders in den vergangenen Monaten waren derartige Fälle vorgekommen, so Verbraucherschützer.Die hier genannte Regelung trete aber ausschließlich bei Bestellung eines DSL-Anschlusses und nach der im Vertrag festgelegten Frist in Kraft. ISDN- und anderweitige Verbindungstypen seien davon ausgeschlossen. Auch für den Betreiber selbst gebe es durch spezielle Sondervereinbarungen keinen Weg, von dieser Maßnahme Abstand zu nehmen. Selbstverständlich muss der Abnehmer keine Frist stellen, ratsam ist es gegebenenfalls trotzdem.
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