DSL: Sonderkündigungsrecht bei Verzögerung

Breitband Wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Main bekannt gibt, haben alle Kunden das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Anbieter den DSL-Anschluss nach gewisser Zeit nicht bereitstellt. Zunächst müsse die im Vertrag gesetzte Dauer abgewartet werden. Danach könne eine Frist von mehreren Wochen gesetzt werden. Sollte in dieser zeitlichen Frist nichts geschehen, ist der Kunde berechtigt, Verzicht zu leisten und die Klauseln im Vertrag als inzwischen ungültig zu erweisen. Diese Regelung soll verhindern, dass Bereitsteller nicht nur für ihre Anschlüsse werben, sondern jene dann auch verlässlich und schnell dem Interessenten zur Verfügung stellen. Besonders in den vergangenen Monaten waren derartige Fälle vorgekommen, so Verbraucherschützer.

Die hier genannte Regelung trete aber ausschließlich bei Bestellung eines DSL-Anschlusses und nach der im Vertrag festgelegten Frist in Kraft. ISDN- und anderweitige Verbindungstypen seien davon ausgeschlossen. Auch für den Betreiber selbst gebe es durch spezielle Sondervereinbarungen keinen Weg, von dieser Maßnahme Abstand zu nehmen. Selbstverständlich muss der Abnehmer keine Frist stellen, ratsam ist es gegebenenfalls trotzdem.
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